Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Bis 2028 bleibt die Regelung zwar bestehen, doch danach fällt die Besteuerung weg. Damit entfällt auch die Möglichkeit, werterhaltende Renovationen direkt von den Steuern abzusetzen.
Gleichzeitig eröffnet der Wegfall für viele Eigentümer:innen neuen finanziellen Spielraum: Mehr Mittel stehen künftig für Investitionen in die eigene Liegenschaft zur Verfügung. Energetische Massnahmen können von den Kantonen bis 2050 weiterhin steuerlich gefördert werden – ob und in welchem Umfang, wird jedoch kantonal entschieden.
Nutzen Sie die kommenden Jahre, um Ihre Immobilie nachhaltig zu erneuern. Kämpfen Zinke + Partner sind die Spezialisten für energetisch vorbildliche Umbauten, Aufstockungen und Sanierungen.